NACH ERFOLGLOSER RISIKOABWEHR ZURÜCK AUF DEN PRÜFSTAND
... Hydroxiethylstärke (VOLUVEN u.a.)
Nach zwei Risikobewertungsverfahren wegen Übersterblichkeit und erhöhten Dialyserisikos wurden 2013 weitreichende Anwendungsbeschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen für Infusionslösungen mit Hydroxiethylstärke (HES; VOLUVEN u.a.) beschlossen (a-t 2013; 44: 113).1 So darf HES seither bei Patienten im kritischen Zustand, mit Sepsis und Verbrennungen sowie generell bei Nierenfunktionsstörung nicht mehr angewendet werden.2 Wie zwei aktuelle Studien aus zehn EU-Staaten jetzt zeigen, greifen diese Maßnahmen zur Gefahrenabwehr jedoch nicht.
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© 2017 arznei-telegramm, publiziert am 10. November 2017
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