Höchstmengen für Aspartam (CANDEREL u.a.) in Lebensmitteln: Das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums,
Höchstmengen für die Süßstoffe Aspartam, Acesulfam, Cyclamat und Saccharin in Lebensmitteln festzulegen, ist bisher am Widerstand anderer
EG-Mitgliedsstaaten gescheitert. Die geplante Verordnung soll besonders Personen mit heterozygoter Phenylketonurie schützen, da diese oft nichts von ihrer
Enzymschwäche wissen und möglicherweise durch den Genuß Aspartam-gesüßter und damit Phenylalanin-reicher Getränke
gefährdet sind (Pharm. Ztg. 135 [1990], 632). Auf die Risiken von Aspartam für Patienten mit Phenylketonurie hatten wir in unserer Erstbesprechung von
Aspartam (a-t 10 [1983], 91) hingewiesen (Red.).
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