UPDATE: I.M.-IMPFUNGEN BEI ANTIKOAGULIERTEN PATIENTEN
Wir stehen zunehmend vor der Herausforderung von verpflichtender i.m.-Applikation von Impfstoffen (z.B. RSV) bei antikoagulierten Patienten. Gibt es zu diesem Thema neue Daten bzw. Handlungsempfehlungen?
N.N. Name etc. in a-t 2/2026 genannt
Über Impfungen bei antikoagulierten Patienten haben wir zuletzt 2013 berichtet (a-t 2013; 44: 101). An der grundsätzlichen Problematik hat sich seither nichts geändert: Intramuskuläre (i.m.) Injektionen sind unter Antikoagulation wegen der Blutungsgefahr problematisch und sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Viele neuere Impfstoffe, z.B. gegen COVID-19 und das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV), dürfen aber nur i.m. angewendet werden.z.B.1,2 Daneben stehen Impfstoffe zur Verfügung, bei denen auch eine subkutane (s.c.) Applikation zugelassenz.B.3 oder bei Kontraindikationen gegen i.m.-Injektionen nach Prüfung von Nutzen und Risiken möglich ist (siehe Tabelle).z.B.4
Systematische Untersuchungen zum Thema sind weiterhin spärlich.
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© 2026 arznei-telegramm, publiziert am 20. Februar 2026
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