Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SAE)
In Arzneimittelstudien gelten unerwünschte Ereignisse als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich oder tödlich sind,
eine stationäre Behandlung oder deren Verlängerung erfordern, bleibende oder schwerwiegende Behinderung, Invalidität,
kongenitale Anomalie oder einen Geburtsfehler auslösen, Teilnehmer gefährden oder auch eine Intervention erfordern, um
schwerwiegende Folgen zu verhindern.
© 2025 arznei-telegramm, publiziert am 26. September 2025