Organotherapeutika in Norwegen und Schweden verboten: Die Gesundheitsbehörden Norwegens untersagen die Abgabe jedweder
Organextrakte menschlicher und tierischer Herkunft gleichgültig, ob sie aus augenscheinlich gesundem oder erkranktem Gewebe stammen. Unter
dieses Verbot fallen jetzt auch Präparate der homöopathischen und anthroposophischen Therapierichtungen, wenn sie Verdünnungen von weniger
als 1 : 1 Million enthalten. Nach Auffassung der norwegischen Gesundheitsbehörde beinhalten Organextrakte zwangsläufig inakzeptable Risiken der
Verbreitung infektiöser Partikel und der Allergieauslösung, wohingegen der wissenschaftlich gesicherte Beweis des therapeutischen Nutzens noch immer
fehlt. In Ausnahmefällen kann der Vertrieb gestattet werden, sofern durch eine ausreichende Dokumentation die Unbedenklichkeit des Extraktes sichergestellt
ist. Eine analoge Entscheidung fällte die schwedische Arzneimittelaufsicht. Sie verweigert die Zulassung eines injizierbaren Kalbsthymusextraktes zur
Immunstimulation. Die Ablehnung beruht auf der mangelhaften Spezifikation der aktiven Bestandteile sowie auf der fehlenden Absicherung der toxikologischen und
klinischen Eigenschaften ("Organ extracts: Dangers of allergenicity and infection" WHO Drug Information 5 [1991], 8).
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