TODESFÄLLE UNTER ADHS-MITTEL ATOMOXETIN (STRATTERA)
VERLEUGNET - WIE DAS BFARM MIT SEINEN DATEN UMGEHT
Am 9. Dezember 2008 strahlte das ZDF eine Sendung aus, in
der es unter anderem um Störwirkungen des ADHS-Mittels Atomoxetin
(STRATTERA) ging. Die Autoren zitieren darin Daten des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), wonach seit der Einführung vier
Kinder in Zusammenhang mit dem Mittel gestorben seien (1). Das BfArM
bestreitet diese Zahl. Noch vor der Ausstrahlung der Sendung hat die
Behörde eine Stellungnahme veröffentlicht, in der nur von zwei Todesfällen
in Verbindung mit Atomoxetin die Rede ist (2,3). Einen Tag später legt der
Leiter der Abteilung für Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) in der
Süddeutschen Zeitung nach: ",Wir hatten zunächst Berichte über zwei
tödliche Verläufe in Deutschland… Schließlich blieb ein Fall eines
16-Jährigen übrig, der sich umgebracht hat.' Die TV-Redaktion wisse das,
warum trotzdem von vier Todesfällen die Rede ist, sei unklar (4)."
Die Verlautbarungen des BfArM sind nach unserer Kenntnis
der Daten nicht nur scheinheilig, sondern irreführend: Tatsächlich
dokumentiert die Behörde vier Todesfälle in Verbindung mit Atomoxetin, die
vier Kinder unterschiedlichen Alters betreffen und unter vier
verschiedenen BfArM-Nummern erfasst sind. Entsprechende Datenausdrucke der
Behörde liegen uns vor. Zwei dieser Berichte lässt das BfArM jedoch unter
den Tisch fallen, weil sie nicht aus Deutschland stammen. Zunächst waren
sie aber irrtümlich als Fallberichte aus Deutschland angesehen und
gelistet worden (5). Dass sie aus Deutschland stammen, wurde in der
Sendung allerdings auch gar nicht behauptet. Warum die Meldungen zunächst
irrtümlich fehlkodiert wurden und warum einer der beiden "übrig
gebliebenen" Verdachtsberichte, der ein Mädchen aus den USA betrifft (3),
weiterhin aufgeführt wird, bleibt trotz Nachfrage bei der Behörde unklar.
Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass das BfArM ihm bekannt gewordene
Verdachtsfälle mit Todesfolge, die nicht aus Deutschland stammen, einfach
ausblendet. Und was ist davon zu halten, wenn der Leiter der Abteilung
Pharmakovigilanz im Hinblick auf 237 Verdachtsberichte zu dem Mittel
behauptet, das sei "nicht viel angesichts der Häufigkeit, mit der
STRATTERA verschrieben wird" und anschließend fortfährt: "Über ADS-Mittel
werden zudem mehr Nebenwirkungen berichtet, weil das Leiden so im
Blickpunkt steht" (4)? Pharmako-Abwiegelanz à la BfArM!
© Redaktion arznei-telegramm, blitz-a-t 19. Dezember 2008