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Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA1 warnt vor Herzinsuffizienz unter Einnahme des Azolantimykotikums Itraconazol (SEMPERA,
SIROS). Neue Untersuchungen mit gesunden Probanden und Tierversuche weisen auf einen die Kontraktionskraft des Herzmuskels schwächenden (negativ
inotropen) Effekt von Itraconazol hin, der nach Absetzen abklingt.1,2 Die Sichtung von Post-marketing-Verdachtsberichten nach Erkennen dieser
Nebenwirkung ergibt für den Zeitraum von September 1992 bis April 2001 94 Meldungen an die FDA über Patienten, die unter der Einnahme von
Itraconazol Symptome einer Herzinsuffizienz entwickeln. Bei 58 der 94 Berichte hält die FDA eine ursächliche Beteiligung von Itraconazol für
wahrscheinlich. 28 dieser 58 Patienten müssen stationär aufgenommen werden, 13 versterben, darunter 10 Patienten mit schwerer Grunderkrankung. 26
haben das Mittel wegen Nagelpilz eingenommen. Der Mechanismus der Schadwirkung ist unbekannt. Ein Klasseneffekt scheint nicht zu bestehen: zu anderen
Azolantimykotika wie Fluconazol (DIFLUCAN, FUNGATA) liegen der FDA keine Berichte über Herzinsuffizienz vor.3
Bei Zeichen ventrikulärer Dysfunktion, Herzinsuffizienz oder Herzinsuffizienz in der Vorgeschichte darf Itraconazol in den USA zur Behandlung von Nagelpilz
nicht mehr verordnet werden. Treten Symptome der Herzinsuffizienz wie Dyspnö, Unterschenkelödeme oder Tachykardie während der Einnahme
auf, muss das Antimykotikum abgesetzt werden.
... Itraconazol und Terbinafin: Leberschäden
Die FDA warnt außerdem vor schweren Leberschäden unter systemischer Behandlung von Nagelpilz mit Itraconazol oder Terbinafin (LAMISIL; vgl. a-t 1999; Nr. 3: 31-2). Auch Patienten ohne schwere Grunderkrankung und ohne vorbestehende Leberschädigung
können betroffen sein. Der Behörde gingen bis April 2001 16 Berichte über Leberversagen in Verbindung mit Terbinafin zu, zwei Patienten
benötigen ein Lebertransplantat, elf versterben. Zu Itraconazol liegen der FDA 24 Berichte vor, darunter ebenfalls elf Todesfälle. Etwa die Hälfte der
Patienten hat das Mittel wegen Nagelpilz oder Pilzerkrankungen der Haut eingenommen. Der Verordnung einer systemischen Therapie gegen Nagelpilz soll wegen
der Risiken eine mykologische Bestätigung der Diagnose vorausgehen.1
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