AKUTER LEBERZERFALL U.A. DURCH KAVA-KAVA-EXTRAKT (ANTARES U.A.) |
Berichte über Leberversagen beziehungsweise medikamentöse Hepatitis nach Einnahme von Kava-Kava-Extrakten
("Rauschpfeffer"; ANTARES u.a.) veranlassen die Schweizerische Interkantonale Kontrollstelle (IKS), vor dem "seltenen, aber sehr ernst zu
nehmenden" Risiko zu warnen. Ein 50-jähriger Mann entwickelt nach mehrwöchiger Einnahme Ikterus mit massivem Anstieg von Bilirubin und
Transaminasen, gefolgt von Leberversagen, das eine Transplantation erforderlich macht. Bei einer 33-jährigen Frau verschlechtern sich die Leberwerte nach
etwa zweimonatiger Selbstmedikation erheblich und erholen sich erst innerhalb eines Monats nach Absetzen.1 Die Meldungen ähneln einer Kasuistik
über nekrotisierende Hepatitis unter Kava aus dem Jahr 1998, bei der die Transaminasen nach erneuter Einnahme wieder anstiegen.2
Insgesamt sind der IKS neun Berichte über Leberschäden in Verbindung mit den bei Angst- und Spannungszuständen verwendeten Kava-Extrakten
bekannt. Die Symptome treten überwiegend innerhalb von 3 bis 16 Wochen nach Einnahme von täglich mindestens 60 mg, meist 210 mg oder mehr auf.
Bei Beschwerden wie ungewöhnlicher Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit oder Ikterus sind Kava-Extrakte sofort abzusetzen. Abfall des Quickwerts
unter 50% ist beschrieben. Entzündliche Reaktionen, zum Teil mit Beteiligung von Eosinophilen sowie verkürztes Intervall nach Reexposition, deuten auf
einen immunallergischen Mechanismus hin.1
In der Roten Liste 2000 findet sich nur bei 3 (ANTARES, LAITAN, SX KAVA) von 25 Kava-Produkten ein Hinweis auf leberschädigende Effekte. Warnungen
zur Bedrohlichkeit fehlen bei allen Einträgen. Die meist erwähnte "vorübergehende Gelbfärbung von Haut und
Hautanhangsgebilden" nach längerer Einnahme ist keine Umschreibung von Gelbsucht, sondern soll auf reversible Einlagerung von Kavapyronen in der
Haut hinweisen.3
FAZIT: Bei der Differenzialdiagnose von Leberschäden sind Kava-Kava-Extrakte (ANTARES u.a.) - ebenso wie Schöllkraut-Produkte
(PANCHELIDON u.a.; vgl. a-t 1999; Nr. 6: 65) - zu berücksichtigen.1 Bei beiden Phytopharmaka steht den
bedrohlichen Risiken kein belegter Nutzen gegenüber. Wir erachten die Produkte daher nicht mehr als marktfähig.
|
| © 2000 arznei-telegramm |