Schwere Nervenschädigung nach falscher Anwendung von Metamizol (NOVALGIN u.a.): Eine 27-jährige Frau sucht wegen starker
Rückenschmerzen nach einer Wirbelsäulenoperation ihren Orthopäden auf. Dieser injiziert peridural zur Schmerzlinderung das
Lokalanästhetikum Mepivakain (MEAVERIN u.a.) und das Analgetikum Metamizol (NOVALGIN u.a.). Etwa eine Stunde später entwickeln sich
aufsteigende Lähmungen. Mit den Zeichen einer Bulbärparalyse wird die junge Frau ins Krankenhaus eingeliefert und muss dort zwei Wochen lang
maschinell beatmet werden. Mepivakain und Metamizol sind im Liquor nachweisbar. Die Patientin ist ertaubt. Lähmung der Augenmuskeln führt zu
Doppelbildern und Ptosis. Während sich die Doppelbilder langsam zurückbilden, besteht noch vier Monate später eine Querschnittssymptomatik mit
Lähmung von Blase und Darm. Die Patientin kann weder gehen noch hören (NETZWERK-Bericht 9719). Da NOVALGIN eine hochkonzentrierte
Lösung (50%) ist, steht zu befürchten, dass Nekrosen gesetzt worden sind. Parenterale Metamizol-Zubereitungen sind lediglich zur i.v.- und i.m.-Applikation
vorgesehen und sollen wegen möglicher Inkompatibilitäten nicht mit anderen Mitteln gemischt werden (NOVALGIN-Fachinformation, Stand Aug. 1998,
Hoechst Marion Roussel: Schreiben vom 27. Jan. 1999). Wir warnen dringend vor der - nicht zugelassenen und unvertretbaren - rückenmarksnahen
Anwendung von Metamizol, das wir per os und parenteral allenfalls als Mittel der Reserve bewerten (a-t 3 [1994], 29).
Fehlanwendung im Rahmen der Therapiefreiheit gefährdet Patienten, -Red.
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