CREUTZFELDT-JAKOB-Krankheit übertragbar durch Humanalbumin? In Frankreich sorgen zwei offenbar in Zusammenhang
stehende CREUTZFELDT-JAKOB-Erkrankungen (CJD; s. auch a-t 10 [1993], 99) für Aufregung. Ein Blutspender
erkrankte an der mit Demenz und Nervenzelluntergang innerhalb von ein bis zwei Jahren zum Tod führenden Infektion, außerdem eine 60jährige, die
zwei Jahre zuvor Humanalbumin erhielt, das zum Teil von diesem Spender stammte. Als weitere Infektionsquelle kommt bei der inzwischen verstorbenen Frau eine
transplantierte Leber in Betracht. Seit einem Jahr müssen in Frankreich sämtliche Blutprodukte, die von später an CJD Erkrankten oder deren nahen
Verwandten stammen, vom Markt genommen werden. In den USA sind "stabile" Blutprodukte wie Humanalbumin von einer entsprechenden Regelung
ausgenommen (NAU, J.-Y.: Lancet 345 [1995], 442). Nach Richtlinien der Bundesärztekammer vom Oktober 1993 brauchen Chargennummern verwendeter
Humanalbumin-Präparate in Deutschland nicht dokumentiert zu werden. Die Regelung war wegen möglicher Gefahr der CJD-Übertragung von
Anfang an umstritten. Da Humanalbumin als Hilfsstoff in zahlreichen Arzneimitteln, so etwa in Impfstoffen oder Fibrinolytika, enthalten ist, wurde bezweifelt, daß
eine vollständige Dokumentation möglich sei (DAUTH, S.: Dtsch. Ärztebl. 91 [1994], C-429 / ati d).
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