Anti-Plättchen-Antikörper (Abciximab; USA: REOPRO) gegen Restenose nach perkutaner transluminaler Koronarangioplastie (PTCA):
Die Sprengung von Stenosen der Herzkranzgefäße mit Hilfe eines Katheters verbessert Ischämiebeschwerden und Lebenserwartung. Allerdings
verschließen sich bei 4% bis 9% der Patienten geweitete Koronararterien während oder kurz nach der Angioplastie erneut. Innerhalb von sechs Monaten
kehren bei 30% Verengungen zurück (vgl. a-t 12 [1991], 115). Frauen, Zuckerkranke, Patienten mit instabiler
Angina pectoris oder kurz zurückliegendem Herzinfarkt, mit Thrombus oder an Gabelungen gelegenen Läsionen u.a. tragen ein besonders hohes Risiko
der Restenosierung. Der jetzt in den USA zugelassene Anti-Plättchen-Antikörper (Abciximab; USA: REOPRO) bindet an Fibrinogenrezeptoren der
Thrombozyten und verhindert so die Aggregation. Im klinischen Vergleich an 2.100 Patienten der Hochrisikogruppe senkt der aus Immunglobulin-Bestandteilen von
Maus und Mensch hergestellte Antikörper als Bolus vor Beginn des Eingriffs und Infusion über 12 Stunden zusätzlich zu Azetylsalizylsäure
(ASPIRIN u.a.) und Heparin (LIQUEMIN u.a.) die Rate koronarer Ischämien innerhalb von 30 Tagen nach PTCA von 12,8% unter Plazebo auf 8,3%. Nach
sechs Monaten liegt die Zahl der Herzinfarkte und erneuter Ballondilatationen deutlich unter der der Kontrollgruppe. Die Sterblichkeit bleibt unbeeinflußt.
Häufigere Blutungen vor allem aus der punktierten Femoralarterie, aber auch im Retroperitonealraum, und größerer Bedarf an Transfusionen (14% vs.
7%) schränken den Nutzen des monoklonalen Antikörpers ein. Das Blutungsrisiko nimmt bei niedrigem Körpergewicht zu. Abciximab mindert die
Thrombozytenzahlen: Nach Bolus plus Infusion sinkt die Zahl der Plättchen bei 5,2% der Behandelten unter 100.000/?l im Vergleich zu 3,4% unter Plazebo
(CALIFF, R. M. et al.: N. Engl. J. Med. 330 [1994], 956; TOPOL, E. J. et al.: Lancet 343 [1994], 881/ati d). Beiersdorf-Lilly rechnet noch in diesem Jahr mit der
Markteinführung in Deutschland (Schreiben der Lilly GmbH vom 20. März 1995).
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