Korrespondenz a-t 1994; Nr.10: 98

SEMPERA GEGEN NAGELMYKOSEN?

Wahrscheinlich als Folge entsprechender Kampagnen in den Medien werde ich von meinen Patienten zunehmend bedrängt, SEMPERA (Itraconazol) zur Behandlung von Nagelmykosen zu verordnen. Aufgrund Ihres Hinweises (a-t 8 [1994], 77) habe ich die Firma Janssen um eine Stellungnahme gebeten. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein deutsches Gericht den verordnenden Arzt aus der Haftung entläßt, wenn er bei einer vergleichsweise banalen Erkrankung wie der Nagelmykose den Patienten zwar über das Risiko eines hepatotoxischen Schadens aufklärt, ihn gleichwohl aber diesem Risiko aussetzt. Im Zweifel wird sich der Patient über die dramatische Tragweite eines hepatotoxischen Schadens nicht im klaren gewesen sein und somit der Arzt haften.
Bemerkenswert finde ich die Argumentation der Firma Janssen, insbesondere die ... versteckte Drohung: "Wenn ich es nicht aufschreibe, könnte mich der Patient haftbar machen." Den Fall der Nichtverordnung von ZOVIRAX beim Verdacht auf Vorliegen einer Herpesenzephalitis (a-t 12 [1984], 98) mit einer Nagelmykose zu vergleichen, erscheint mir doch recht kühn.

Dr. med. A. KORSCH (Hautarzt)
D-58256 Ennepetal-Milpse


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