Straßenverkehrsgesetz und Fahren unter Opioiden: Seit 1. August 1998 verbietet das Straßenverkehrsgesetz ausdrücklich
Fahren unter Drogen. Bußgeld bis 3.000 DM, Fahrverbot bis zu drei Monaten und Punkte in Flensburg drohen. Unter den Drogenbegriff fallen Stoffe wie
Cannabinoide und Designer-Amphetamine, aber auch Morphin. Medizinischer Gebrauch von Opioiden beeinträchtigt nicht zwangsläufig die
Fahrtüchtigkeit. Bei geeigneten Personen und besonderen Umständen wie stabiler Opioiddosis lässt sich somit das Führen eines
Kraftfahrzeuges medizinisch rechtfertigen (a-t 11 [1997], 117). Die Änderung des Straßenverkehrgesetzes
steht dem nicht entgegen. Blutspiegel, die "aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen
Arzneimittels herrühren", sind ausgenommen (Paragraph 24 a [2] Straßenverkehrsgesetz/ati d).
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