Kurz und bündig a-t 1997; Nr. 6: 69-70

Antirheumatikum Meloxicam (MOBEC) - Werbung gestoppt: Ein holländisches Gericht hat dem Vertreiber des nicht steroidalen Antirheumatikums Meloxicam (MOBEC) untersagt, einen Kausalzusammenhang zwischen selektiver Cyclooxygenase (Cox)-2-Hemmung und besserer Magenverträglichkeit zu behaupten. Auch in England und Frankreich stößt die MOBEC-Vermarktung auf Widerstand, da ein möglicher theoretischer Vorteil bislang nicht durch klinische Studien belegt ist - Argumente, die sich auch in unserer Einführungsbewertung in a-t 8 [1996], 77 finden. Zudem scheinen Ausmaß der Cox-2-Hemmung und Störwirkungsrisiko nicht übereinzustimmen. In einer klinischen Untersuchung treten Magen-Darm-Schäden unter Meloxicam gleich häufig auf wie unter dem strukturverwandten Piroxicam (FELDEN u.a.), einem auffällig komplikationsträchtigen Antirheumatikum (a-t 10 [1994], 94). Deutschland bildet (mal wieder) das Schlusslicht: Hierzulande darf die Thomae GmbH ungehindert "mehr Schutz für den Magen" durch "bevorzugte Cox-2-Hemmung" versprechen (Scrip 2234 [1997], 21/ati d).


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