Kurz und bündig a-t 1995; Nr.2: 23-4

Australien legalisiert Cannabis-Gebrauch für medizinische Zwecke: Patienten dürfen in der australischen Hauptstadt Canberra mit schriftlicher Erlaubnis eines Arztes Marihuana rauchen. Voraussetzung ist die Teilnahme an medizinischen Forschungsprogrammen. Die Droge soll Übelkeit unter Krebstherapie lindern, Gewichtsverlust bei AIDS aufhalten und den Augeninnendruck bei Glaukom senken können (ZINN, C.: Brit. Med. J. 309 [1994], 1532 / ati d). In Großbritannien gab es Cannabis bis in die frühen siebziger Jahre als Beruhigungsmittel auf Rezept. Wegen unzureichend sedierender Wirksamkeit kam es vom Markt (TONKS, A.: Brit. Med. J. 309 [1994], 1532). Synthetische Cannabis-Abkömmlinge wie Nabilon (CESAMET [Großbritannien u.a.], a-t 7 [1982], 65) oder Dronabinol (MARINOL [USA]) sind in einigen Ländern als Arzneimittel gegen Übelkeit und Erbrechen nach zytotoxischer Chemotherapie erhältlich, wenn konventionelle Antiemetika versagen, –Red.


© 1995 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm | Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.


arznei-telegramm Hefte
Eine Ära geht zu Ende.

arznei-telegramm® erscheint nur noch bis Ende 2026. Auch die Aktualisierung der atd Arzneimitteldatenbank endet im Dezember. Alle digital vorhandenen a-t Texte sowie die Inhalte der atd-Arzneimitteldatenbank sollen als Archiv weiterhin im Internet zur Verfügung stehen, solange die technischen und rechtlichen Möglichkeiten dies erlauben.

verfügbar bis Ende 2026
Dekoratives SVG

Links zum Thema