STÖRWIRKUNGEN VON NAFTIDROFURYL (DUSODRIL u.a.) I.V. ABSEHBAR? |
In a-t 1 (1995), 8 habe ich mit großem Interesse, gleichzeitig aber auch einigermaßen erschrocken zur Kenntnis nehmen
müssen, daß erneut ernstzunehmende Nebenwirkungen unter der parenteralen Applikation mit Naftidrofuryl (DUSODRIL u.a.) aufgetreten sind. Wir haben
auf diese potentielle, bedrohliche Komplikation bereits 1991 hingewiesen.1 Die damalige sehr gründliche Recherche von uns hatte ergeben, daß
die Substanz überhaupt nicht ausreichend bezüglich ihres toxikologischen und kardiorhythmischen Profils getestet war, so daß ich in enger
Kooperation mit der Firma Lipha damals dringend vorgeschlagen habe, daß
eine parenterale Applikation von Naftidrofuryl unbedingt zu unterlassen ist, bzw. streng kontrolliert gegeben werden muß, zumal ein
nachweisbares Wirkungsprofil fehlt,
tierexperimentell sehr gründlich der Wirkmechanismus von Naftidrofuryl auf das Erregungsleitungssystem am Herzen und auf die zerebrale
Krampfschwelle geprüft werden soll ...
Priv. Doz. Dr. B. POHLMANN-EDEN (Neurologe)
D-68135 Mannheim
1 POHLMANN-EDEN, B. et al.: Dtsch. med. Wschr. 116 (1991), 1453
Nicht beherrschbare Zwischenfälle mit tödlichem Ausgang nach parenteraler Zufuhr von Naftidrofuryl treten bei Patienten aller Altersstufen auf, so
daß sichere Anwendungskautelen fehlen. Im Oktober 1994 verstarb in Krefeld an den Folgen eines Herz- und Atemstillstands ein 11jähriges
Mädchen, das vom HNO-Arzt wegen eines nicht zu objektivierenden Schalltraumas DUSODRIL intravenös erhielt (NETZWERK-Bericht 7712). In einer
bereits 1981 veröffentlichten französischen Multizenterstudie verlaufen drei von insgesamt 183 Komplikationen tödlich (MASSARI, M. et al.: J.
Toxicol. méd. 1 [1981], 249). "Innenohrfunktionsstörungen" lassen sich mit über 50 verschiedenen Methoden behandeln (MATSCHKE,
R. G.: HNO 35 [1987], 219). Bei der guten Spontanbesserungstendenz eines Großteils solcher Störungen binnen einer Woche sinkt der Stellenwert eines
"Vasoaktivums" mit immunogenen bzw. kardiotoxischen Eigenschaften auf Null, wenn sich ein äquivalenter Nutzen im Schadensfall als nicht
darstellbar erweist. Diese Fragestellung untersucht zur Zeit die Staatsanwaltschaft am Deliktsort, Red.
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