Naftidrofuryl (DUSODRIL u.a.)-Ampullen vor dem Aus: Akuter Kreislauf- und Atemstillstand sowie Krampfanfall folgen bei
einer 24jährigen Frau der erstmaligen Injektion von 40 mg Naftidrofuryl (DUSODRIL) gegen akuten Hörsturz (NETZWERK-Bericht 5043). Bei einer
80jährigen Frau erfordert die Injektion des sogenannten Durchblutungsförderers Reanimationsmaßnahmen wegen kardialer Dekompensation und
Lungenödem (Bericht 6150). Ein 65jähriger Mann reagiert mit unerträglichem Kopfdruck, Brustschmerzen, Beklemmung und Angst (Bericht 5810).
Auch ausgeprägte Tachyarrythmien sind als Folge der parenteralen Anwendung von Naftidrofuryl beschrieben (Berichte 1356, 1369; a-t 10 [1991], 92).
Während Bundesgesundheitsamt und Arzneimittelkommission unlängst eine Dosisbegrenzung für Naftidrofuryl-Ampullen als ausreichend
erachteten, rieten wir angesichts des zweifelhaften Nutzens "schon aus Haftungsgründen von der Anwendung ab" (a-t 4 [1992], 40). In Österreich verlor parenterales Naftidrofuryl inzwischen wegen der ungünstigen Nutzen-
Risiko-Relation die Marktzulassung. Zwei tödlich endende Injektionen mit Naftidrofuryl nimmt nun auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte zum Anlaß, der parenteralen Behandlungsform die Zulassung zu entziehen: Ein elfjähriges herzgesundes Kind mit
Innenohrfunktionsstörungen erleidet unmittelbar im Anschluß an die Injektion Kreislaufkollaps und Herzstillstand. Sofort eingeleitete
Wiederbelebungsmaßnahmen bleiben erfolglos. Eine 65jährige Patientin kollabiert nach der i.v.-Injektion in der Praxis. Trotz Notfallmaßnahmen und
stationärer Aufnahme verstirbt die Frau im Koma an Herzkreislaufstillstand. Als Schädigungsmechanismen kommen direkte kardiotoxische Effekte sowie
allergische Reaktionen auf den Wirkstoff in Betracht (Pharm. Ztg. 139 [1994], 4490). Die von Herstellern Naftidrofuryl-haltiger Injektionslösungen
vorgesehenen Einschränkungen kein i.v.-Bolus, keine parenterale Behandlung von unter 18jährigen (Hexal/Lipha: Rote Hand Brief vom 30. Dez.
1994) verfehlen das Ziel, Red.
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