Vertrieb des Analgetikums Ketorolac (TORATEX) eingestellt: Nach Warnungen im arznei-telegramm zuletzt in a-t 6 [1993], 53 und 61
beabsichtigt das Bundesgesundheitsamt (BGA), die Zulassung des als Analgetikum vermarkteten nichtsteroidalen Entzündungshemmers Ketorolac
(TORATEX) zu widerrufen. Es "besteht der begründete Verdacht auf medizinisch unvertretbare Risiken, denen keine gegenüber den
risikoärmeren therapeutischen Alternativen herausragende Wirksamkeit gegenübersteht" (Stufenplanbescheid des BGA vom 10. Juni 1993). Mit
Rote-Hand-Brief vom 15. Juni 1993 erklärt Syntex, den Vertrieb von TORATEX "freiwillig" einzustellen. Von einem Kollegen aus Südbaden
hören wir, daß die Firma Ärzte telefonisch darüber unterrichtet, TORATEX sei damit nicht vom Markt genommen, sondern dürfe in
Apotheken abverkauft werden. In Anbetracht des Inhalts des BGA-Bescheids und der unzureichenden Deklaration der unerwünschten Wirkungen im
Beipackzettel von TORATEX sehen wir einen Verstoß gegen 5 Arzneimittelgesetz (Verbot des Inverkehrbringens eines bedenklichen Arzneimittels) und
beantragen mit Schreiben vom 17. Juni 1993 bei der Aufsichtsbehörde das Vertriebsverbot mit sofortiger Wirkung.
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