Krappwurzel-haltige Präparate vom Markt: Mit sofortiger Wirkung widerruft das Bundesgesundheitsamt die Zulassung von über 150
Krappwurzel (Rubiae tinctorum radix)-haltigen Arzneimitteln, darunter Blasen- und Nierenmittel (in KALKURENAL, NEPHROPUR N, NIERAL Tropfen u.a.), Leber-
und Gallenmittel (z.B. in BILISAN FORTE, CEFACHOL) sowie Gicht- und Rheumatees. Die in Krappwurzel enthaltenen Anthrachinon-Abkömmlinge Lucidin und
Rubiadin gehören zu den in vitro und in vivo am stärksten genotoxisch wirkenden Pflanzeninhaltsstoffen. Im Tierversuch erzeugen sie bösartige
Tumoren im Nieren- und Blasenbereich sowie gut- und bösartige Tumoren im Darm- und Leberbereich sowie in der Magenschleimhaut. Krappwurzel
enthält zudem weitere in vitro genotoxische Anthrachinone. Ein therapeutischer Nutzen für die auch Färberwurzel genannte Droge fehlt (bga-
Pressedienst 15/1993 vom 17. März 1993, Pharm. Ztg. 138 [1993], 834 und 899). Die vom BGA angeordnete Marktrücknahme vollzieht einen
Kenntnisstand der 80er Jahre nach, der längst Lehrbuchwissen ist: "Lucidin ist in mehreren Testsystemen ... stark mutagen wirksam" HÄNSEL,
R.: "Phytopharmaka", Springer Berlin, 2. Aufl., 1991, S. 231). Wir erinnerten zuletzt in a-t 11 (1992), 111 am Beispiel der Anthrachinone an die
Doppelstandards sicherheitspharmakologischer Anforderungen: Die Zulassung des Dihydroxyanthrachinons Dantron (ISTIZIN u.a.) wurde vor fünf Jahren
wegen kanzerogener Wirkungen widerrufen (a-t 1 [1988], 6), während Anthrachinone in pflanzlichen Abführmitteln heute noch angeboten werden.
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