Im Blickpunkt a-t 9/2019; 50: 73-4

VERWALTUNGSGERICHTE BLOCKIEREN VORBEUGENDEN VERBRAUCHERSCHUTZ

Die als pflanzliche Tranquilizer propagierten Kava-Kava-Extrakte (KAVASEDON u.a.) aus Piper methysticum (Rauschpfeffer) sind seit 2002 in den EU-Ländern Frankreich, Großbritannien, Portugal, Spanien, Ungarn und Tschechien außer Handel.1 Hepatitis, Leberversagen mit Notwendigkeit der Transplantation und Tod sind unter der Einnahme beschrieben. Da zudem ein Nutzen nicht belegt ist, stufen wir Kava Kava seit 2000 als „nicht mehr marktfähig“ ein (a-t 2000; 31: 64, blitz-a-t vom 13. Nov. 2001). Bislang scheiterte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jedoch daran, Kava Kava auch hierzulande vom Markt zu nehmen.  mehr 

© 2019 arznei-telegramm, publiziert am 20. September 2019

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