Glossar a-t 3/2011; 42: 25

GLOSSAR - Verblindung

Wird in Studien Patienten und/oder Prüfärzten sowie weiteren an der Studie beteiligten Personen (Pflegepersonal, Befundauswerter) die Zuordnung der Teilnehmer zu Interventions- oder Kontrollgruppe verheimlicht, spricht man von Verblindung. Dies soll verhindern, dass ein Wissen um die aktuelle Behandlung das Verhalten der Patienten, der Behandelnden oder die Auswertung von Befunden bewusst oder unbewusst beeinflusst. Wissen lediglich die Patienten nicht über ihre reale Therapie Bescheid, spricht man von "einfach-blindem" Design. Kennen weder Patient noch behandelnde Ärzte die Zuordnung, handelt es sich um ein "doppelblindes" Design. Eine Verblindung kann schwierig durchzuführen sein (zum Beispiel: Behandlung mit Antikoagulanzien mit der Notwendigkeit von Laborkontrollen, Prüfung chirurgischer Verfahren), und "Entblindung" ist zum Teil nicht zu vermeiden (zum Beispiel: Betablocker senken die Herzfrequenz, Studienteilnehmer in Lipidsenkerstudien lassen die Laborwerte außerhalb der Studie kontrollieren). Der Grad der "realen" Verblindung lässt sich beispielsweise durch Befragung der Patienten am Ende der Studie abschätzen (siehe auch Seite 31).

© 2011 arznei-telegramm, publiziert am 4. März 2011

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