DIENST NACH VORSCHRIFT? |
Rechtens muß ein Arzt bei der Verordnung eines Arzneimittels die möglichen gravierenden Nebenwirkungen ansprechen
(Beispiel EUSAPRIM, Arzneimittelkursbuch '92/93, Seite 13). Ich habe mitgestoppt: Amoxicillin: 5 Minuten, TALVOSILEN: 5 Min., XANEF: 8 Min., zusammen ca. 15
Min., oder HALFAN: 5 Min., Co-trimoxazol: 8 Min., Insulin: 10 Min., zusammen ca. 20 Min.
Nach diesem Muster benötige ich pro Patient nur für die Verordnung (Wiederholungsrezepte verkürzen) im Durchschnitt theoretisch 15 Minuten. Das
sind vier Patienten pro Stunde. Ich arbeite verordnend ca. 20 Stunden in der Woche, d. h., ordnungsgemäß reicht meine Zeit für 80 Patienten pro
Woche. Da alle Ärzte mehr als 80 Patienten pro Woche haben, bedeutet dies, daß alle Ärzte "Dienst außerhalb der Ordnung"
machen. Haftpflichtversichert hin oder her: Ist, aufgrund der normativen Kraft des Faktischen, die Rechtslage überhaupt noch Recht?
H. OBERNDÖRFER (Allgemeinarzt)
D-83224 Grassau
Der Patient muß nach geltender Rechtsprechung das Für und Wider der vorgesehenen Behandlung abwägen können. Nur so ist seine
Einwilligung in die Therapie rechtswirksam. Wo und wie berücksichtigt die Gebührenordnung für Ärzte den rechtlich erforderlichen
Aufklärungsaufwand in angemessener Weise? "Red.
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