INTAL-Monopol beendet: Das von der Firma Fisons vor Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes beim Bundesgesundheitsamt registrierte
Asthma-Prophylaktikum Cromoglizinsäure-Dinatriumsalz (INTAL u.a.) unterliegt ab Juli 90 der Festbetragsregelung. Bisherige Versuche von Nachahmerfirmen,
den Alleinvertrieb des Wirkstoffes durch die Firma Fisons mit Zweitanmelderpräparaten zu brechen, scheiterten an einstweiligen Verfügungen des
Erstausbieters. Bei Redaktionsschluß hebt die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln ein Vertriebsverbot für die Fertigarzneimittel DNCG
Mundipharma Aerosol und DNCG Mundipharma Inhalationslösung auf, nachdem die Rechtmäßigkeit des In-Verkehr-Bringens der
Zweitpräparate vor Gericht glaubhaft gemacht werden konnte (Aktenzeichen 31 0 126/90 LG Köln). Laut Schriftsatz der Mundipharma wurde das
einstweilige Verfügungsverfahren von Fisons mißbraucht, "um sich auf dem Markt für bestimmte Cromoglizinsäure-dinatriumsalz-enthaltende
Präparate eine Monopolstellung zu erhalten" und die Festlegung eines Festbetrages nach § 35 des Gesundheitsreformgesetzes zu vermeiden. Sechs
weitere Pharmafirmen beabsichtigen nach der Kölner Entscheidung Cromoglizinsäure-Dosieraerosole und Inhalationslösungen in den Handel zu
bringen (ati d).
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