Großbritannien Ginkgo biloba (TEBONIN u.a.), Nikotin-Pflaster (NICOTINELL TTS u.a.), Schlafmittel Zopiclon (XIMOVAN) u.a.: 600
Präparate können in England demnächst nicht mehr zu Lasten des nationalen Gesundheitssystems (NHS) verordnet werden. Auf der aktuellen "Schwarzen
Liste" stehen Vitamin- und "Gesundheits"-Produkte im weiteren Sinne, einschließlich Ginkgo biloba (hierzulande TEBONIN u.a.),
Knoblauchpräparate, Betakarotin, glutenfreie Nahrung, Insektenrepellents und Mineralwasser. Auch die in Großbritannien rezeptfreien Nikotinpflaster (NICOTINELL
TTS u.a.) dürfen wie bereits in Deutschland nicht mehr zu Lasten des Sozialsystems verordnet werden. "Wer sich Rauchen leisten kann, mag
auch Entwöhnungshilfen kaufen", kommentiert der Gesundheitsminister. Die Hersteller topischer Antirheumatika wie FELDEN (Pfizer) und VOLTAREN-Emulgel
(hierzulande VOLTAREN-Emulgel, Ciba) senken die Preise ihrer Produkte auf den "Referenzpreis", so daß die Kosten der Rheuma-Externa weiterhin vom
NHS getragen werden (Scrip 1848 [1993], 2). Aus dem gleichen Grund verbilligt Rhône-Poulenc das Hypnotikum Zopiclon (XIMOVAN) von 98 Pence auf 16 Pence
pro Tablette (Scrip 1846 [1993], 3). Zopiclon besitzt ein den Benzodiazepinen entsprechendes Spektrum erwünschter und unerwünschter Wirkungen und damit
keine nennenswerten Vorteile. Abhängigkeit und Entzugsschlaflosigkeit sind beschrieben (vgl. a-t 7 [1991], 58, 12 [1992], 126). Mit rund 1,30 DM pro Tablette wird XIMOVAN in Deutschland bis zu zehnfach teurer angeboten als
bewährte Benzodiazepine wie preisgünstiges Oxazepam (z.B. OXA-10 L.U.T.).
|
© 1993
arznei-telegramm |