Wie sicher sind virusabgereicherte Blutprodukte? Sogenannte hüllenlose Viren können das Solvenz-Detergenz-Verfahren (nach
HOROWITZ) zur Virusinaktivierung überleben (vgl. a-t 4 [1993], 33). Beim Mischen von Plasmaspenden kann
eine virushaltige Spende einen ganzen Pool verseuchen. Folglich sind "virusinaktivierte" Plasmen nicht infektionssicher, sondern können je nach
Ausgangspool häufiger hüllenlose Viren enthalten als eine Einzelspende. Die Übertragung von Parvovirus B19 oder Coxsackievirus auf diesem
Wege kann "das Ende aller lebenserhaltenden Maßnahmen bedeuten", wenn beim Empfänger dieses Plasmas eine aplastische Krise bzw. eine
Myokarditis ausgelöst wird. Quarantäneplasma ist frisch gefrorenes Plasma, das erst verwendet wird, wenn der Spender Monate nach der Spende noch
frei von relevanten Infektionserregern ist. In den USA beträgt diese Frist jetzt 6 Monate. Quarantäneplasma verengt das diagnostische Fenster bei Tests
auf Virusinfektionen und verringert das Restrisiko einer Infektionsübertragung. Lipidumhüllte Viren werden durch Quarantäneplasma mit einer
geringen Restwahrscheinlichkeit übertragen, deren Größenordnung der von "virusinaktiviertem" Plasma vergleichbar ist. Die Einzelspende
eines Quarantäneplasmas hat jedoch den Vorteil, daß die Restwahrscheinlichkeit, hüllenlose Viren zu übertragen, bedeutend geringer ist als bei
"virusinaktiviertem" Poolplasma (GÜRTLER, L., W. SCHRAMM: Dtsch. med. Wschr. 118 [1993], 520). Das Bundesgesundheitsamt beabsichtigt,
das Ruhen der Zulassung für Blutprodukte anzuordnen, die unter Verwendung des Solvenz-Detergenz-Verfahrens hergestellt werden und bei denen nicht
ausreichend belegt ist, daß das Herstellungsverfahren nicht-umhüllte Viren genügend inaktiviert bzw. eliminiert (Pharm. Ztg. 138 [1993], 1127).
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