KILLERZELLEN DES DR. KLEHR |
Eine Patientin von mir, bei der zur Zeit eine Chemotherapie wegen metastasierendem Mamma-Ca durchgeführt wird, hat mir
Unterlagen von einem Dr. med. KLEHR hereingereicht, mit dem Wunsch um Stellungnahme, ob diese Therapie für sie sinnvoll sei. Es geht dabei um ein
"Tumor-Identifikations-Training" für autologe immunkompetente Zellen...
Dr. med. H. LINTHE (Arzt für Innere Medizin)
W-3330 Helmstedt
Mit dem von Dr. KLEHR propagierten Tumor-Identifikations-Training für autologe immunkompetente Zellen (TITAI) soll jede Tumorform behandelt werden
können. Blut von Krebskranken will der Dermatologe so aufbereiten, daß es infolge einer Immunreaktion von Tumorzellen und Lymphozyten zu einer
"Zytokinexpression" kommt. Die "mit spezifischer immunologischer Anti-Tumor-Kenntnis" beladenen Immunozyten werden reinjiziert.
Heilungsquoten von 92% darf Dr. KLEHR inzwischen nicht mehr nennen. Dies hat das Landgericht München als "wahrheitswidrig" verboten. Auch
darf er sich im geschäftlichen Verkehr nicht mehr mit dem von einer peruanischen Universität "verliehenen" Professorentitel
schmücken.
Das Behandlungskonzept ist nicht nachvollziehbar: weder experimentelle Belege noch klinische Studien liegen vor. Wirkungshypothesen, die geäußert
werden (KLEHR, N. W.: Ärztez. f. Naturheilverf. 33 [1992], 820), befinden sich nicht in Übereinstimmung mit dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zur
Immunbiologie von Tumoren. Das vom Präsidenten der Deutschen Krebsgesellschaft als "Scharlatanerie" (Spiegel Nr. 15/93) bezeichnete Verfahren
weckt falsche Hoffnungen und bringt Ärzte in Zugzwang, auf Wunsch der Betroffenen Blut an das Labor des Münchener Arztes zu senden.
Herr Dr. KLEHR spekuliert auf die Angst von Krebspatienten und die dadurch bedingte Zahlungswilligkeit. Die Kosten von rund 2.800 DM pro
"Behandlungszyklus" dürfen von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, da es sich um ein nicht anerkanntes, rein hypothetisches
Behandlungskonzept handelt. Der behandelnde Arzt muß die Patienten über diesen Sachverhalt informieren, da diese andernfalls eine Haftungsklage
wegen fehlerhafter Aufklärung anstrengen können, Red.
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