Zwischenbilanz 180 neue Humanarzneistoffe im Rückblick: Im Zeitraum 1987 bis 1992 erteilte das Bundesgesundheitsamt für
etwa 180 "neue" Stoffe bzw. Stoffkombinationen eine Zulassung. Als "neu" eingestuft werden Substanzen, deren Wirkungen in dem für
die Zulassung beantragten Anwendungsgebiet in Deutschland nicht allgemein bekannt sein sollen. Warum Altpräparate wie die 1980 eingeführte
Indometazin-Variante Acemetazin (RANTUDIL) gelistet sind, bleibt den Wundern BGA-bürokratischer Zählkunst vorbehalten. Als therapeutischer Unsinn
erscheint uns die "innovative" Kombination aus Co-dergocrin und Nifedipin (PONTUC) auf der Liste. Von den 180 "Neuzulassungen" besitzen
nach unserer Einschätzung neun einen therapeutischen Innovationswert: das Ulkusmittel Omeprazol (ANTRA, vgl. a-t
5 [1992], 42), das bei Zytostatikaerbrechen verwendete Ondansetron (ZOFRAN, vgl. a-t 3 [1991], 26), das
Standby-Malariatherapeutikum Halofantrin (HALFAN, vgl. a-t 7 [1991], 59), der Cholesterinsynthesehemmer Lovastatin
(MEVINACOR, vgl. a-t 12 [1991], 111), das Anästhetikum Propofol (DISOPRIVAN, vgl. a-t 5 [1990], 44), das Reserveantiepileptikum Vigabatrin (SABRIL, vgl. a-t 4
[1992], 34), die Phospholipide aus Rinderlunge (SURFACTANT, SURVANTA, vgl. a-t 4 [1990], 38) beim
Atemnotsyndrom Frühgeborener, das Migränemittel Sumatriptan (IMIGRAN, vgl. a-t 2 [1993], 22) und das
Echinokokkose-Mittel Albendazol (ESKAZOLE). Unter den entbehrlichen "Innovationen" befinden sich sechs Spielarten von Betarezeptorenblockern wie
Bopindolol (WANDONORM) und Esmolol (BREVIBLOC u.a.), sechs ACE-Hemmer-Varianten vom Typ Ramipril (DELIX), sechs Antimykotika aus der Azol-Reihe zur
äußerlichen Anwendung und ein gutes Dutzend Antibiotika aus bekannten Grundgerüsten. Ein Vertreter dieses Anwendungsbereiches, das
Temafloxacin (TEFLOX) von Abbott, mußte wenige Wochen nach seiner Einführung wegen gehäuft vorkommender Unverträglichkeiten vom
Markt genommen werden (vgl. a-t 6 [1992] 53). Das Harninkontinenzmittel Terodilin (MICTROL) blieb nur ein Jahr im Handel, bis es wegen lebensbedrohlicher
Herzrhythmusstörungen außer Handel kam (vgl. a-t 9 [1991], 79). (Bundesgesundheitsblatt 3/93/ati d).
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