ASBEST IN MEDIKAMENTEN |
Ich würde mich freuen, wenn Sie Stellung zu dem Fernsehmagazin REPORT vom 18. Jan. 1993 über Asbest in Medikamenten
nehmen könnten, da viele meiner Kollegen durch den Bericht verunsichert sind.
Dr. med. S. W. F. ODOI, Internist (Kreiskrankenhaus am Plattenwald)
W-7107 Bad Friedrichshall
Asbest hat in Arzneimitteln nichts zu suchen. Nach den Vorschriften gängiger Arzneibücher bzw. Arzneiprüfrichtlinien dürfen keine
Asbestsfasern nachweisbar sein. Offen bleibt dabei, was zu tun ist, wenn die Nachweisgrenze durch neue Methoden in neue Niedrigdimensionen vorstößt.
Zwar dürfen asbesthaltige Filter in der Arzneiproduktion schon lange nicht mehr verwendet werden, doch kommen die Fasern fast ubiquitär in Luft und
Wasser sowie in manchen Ausgangsmaterialien vor.
Die positive Nutzen-Risiko-Bilanz bei schweren Infektionen für die im Auftrag von REPORT geprüften Parenteral-Cephalosporine bleibt unverändert,
solange gesichert asbestfreie Alternativen fehlen (Red.).
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