Tätigkeit der Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt beendet: Unauffällig verabschiedet sich die beim
Bundesgesundheitsamt angesiedelte Transparenzkommission der "Marktbeteiligten" mit Transparenzlisten für die Indikationsgebiete
Herzrhythmusstörungen, Herzmuskelinsuffizienz und Diabetes mellitus mit Neufassungen in der 3. bzw. 4. Auflage. Das Neue der Neufassungen liegt in der
kontinuierlich über 1 1/2 Jahrzehnte gepflegten Informationsreduktion der Bewertung von Problemmedikamenten mittels einer neutralisierenden Sprachregelung
wie beim Diabetesmittel Acarbose (GLUCOBAY). Es sei "derzeit noch nicht endgültig geklärt", ob der alpha-Glukosidase-Inhibitor "zur
Erstbehandlung bei unzureichendem Erfolg einer Diät bei Typ-II-Diabetes geeignet ist." Das Ende der Kommission kam durch das
Gesundheitsstrukturgesetz (GSG), dessen "Arzneimittelinstitut" die Geschäftsstelle der Transparenzkommission als Keimzelle übernehmen soll.
Die Kommission, die hoffnungsvoll begann, anfangs hochwertige Vorlagen erarbeitete, dann sogar Qualitätssymbole in Gestalt einer Ordensspange verlieh,
scheiterte letztlich an dem Widerstand pharmazeutischer Unternehmer, die durch Juristen eine unabhängige Produktbewertung blockierten (ati d).
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