Kinderärzte fordern Verbot Melatonin-haltiger „Süßigkeiten“
Seit einigen Jahren ist das Zirbeldrüsenhormon Melatonin (MELLOZZAN, SLENYTO u.a.) als verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung, ADHS oder seltenen neurogenetischen Erkrankungen zugelassen, jeweils wenn Maßnahmen zur Schlafhygiene unzureichend waren.1,2* Daneben wird das Hormon jedoch auch für Kinder breit als Nahrungsergänzung vermarktet – frei verkäuflich, ohne erforderliche Prüfung von Wirksamkeit und Sicherheit und ohne systematische Erfassung unerwünschter Effekte (vgl. a-t 2025; 56: 9-10). Die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) fordert jetzt ein Verbot Melatonin-haltiger Nahrungsergänzungsmittel in Form „kindgerechter Süßigkeiten“ wie Gummibärchen.3 Diese werden als „kleine Einschlafhilfe für Kinder“4 oder „Gummis zum Schlafen ... (mit) Brombeergeschmack, der jedes Kind begeistern wird“5 sowie als „bequeme und lustige Möglichkeit, Melatonin zuzuführen“5 beworben. Die von uns überprüften Produkte WICK ZzzQUIL GUTE NACHT KIDS und SLEEPY HEAD enthalten laut Deklaration pro Gummi 0,5 mg4 bzw. 1 mg5 Melatonin und werden für Kinder ab 44 bzw. 35 Jahren propagiert. Die empfohlenen Verzehrmengen von 0,5 mg bis 1 mg kurz vor dem Schlafengehen liegen im unteren Bereich der bei Arzneimitteln für Kinder zugelassenen Dosierungen (0,5 mg bis 10 mg pro Tag).1,2 Wenig überraschend werben beide Anbieter mit der von der Europäischen Kommission genehmigten gesundheitsbezogenen Aussage „Melatonin trägt dazu bei, die Einschlafzeit zu verkürzen“.4,5 Diese darf eigentlich nur für Produkte verwendet werden, die 1 mg Melatonin pro Stück enthalten und bei denen die Einnahme von 1 mg zur Nacht empfohlen wird,6 was auf die Gummis von Wick nicht zutrifft. In einer 2023 publizierten Metaanalyse7 wird für ansonsten gesunde Kinder und Jugendliche unter 3-5 mg Melatonin eine mittlere Verkürzung der Einschlafzeit um bescheidene 18 Minuten errechnet (95% Konfidenzintervall 9,4-26,6 Minuten). Unerwünschte Effekte sind bei beiden Produkten hingegen – wie bei Nahrungsergänzungsmitteln häufig – nicht deklariert. In den Fachinformationen Melatonin-haltiger Arzneimittel für Kinder werden als gelegentliche bis häufige Störwirkungen unter anderem morgendliche Müdigkeit, Somnolenz, Aggressivität, Reizbarkeit, Albträume und Kopfschmerzen angeführt.1,2 In den USA war Melatonin 2020 die am häufigsten von Kindern eingenommene Substanz, die den nationalen Giftnotrufzentralen berichtet wurde. Zwischen 2012 und 2021 stieg dort die jährliche Zahl entsprechender Meldungen um 530%, begleitet von einem Anstieg von Hospitalisierungen. Zugenommen hat vor allem der unbeabsichtigte Verzehr bei Kindern unter 6 Jahren. Zwei Todesfälle sind in dieser Erhebung dokumentiert.8 Die Gefahr von Überdosierungen besteht bei Melatonin-haltigen Nahrungsergänzungen nicht nur durch die Verwechslung mit Süßigkeiten, sondern auch dadurch, dass in mehreren Untersuchungen zum Teil starke Abweichungen von der deklarierten Menge ermittelt wurden, wobei der erlaubte ohnehin breite Toleranzbereich von +/-50% nochmals deutlich über- oder unterschritten wurde (a-t 2026; 57: 14).9,10 Neben dem Verbot von Melatonin in Form von Süßigkeiten fordert die DGKJ-Ernährungskommission eine strenge Regulierung des Verkaufs des Hormons. Die Anwendung bei Kindern sollte ausschließlich unter ärztlicher Kontrolle und nur bei klarer medizinischer Indikation erfolgen. Eltern und Betreuer sind bei kindlichen Schlafstörungen umfassend über die Risiken von Melatonin sowie über alternative evidenzbasierte nichtpharmakologische Einschlafstrategien aufzuklären,3 –Red.
| * | Für Erwachsene ab 55 Jahre ist Melatonin bereits seit 2007 zugelassen, ohne dass ein Nutzen hinreichend belegt ist (a-t 2025; 56: 29-30 u.a.). |
© 2026 arznei-telegramm, publiziert am 12. Juni 2026