Im Blickpunkt a-t 3/2026; 57: 17-20

NUTZEN UND SCHADEN DES SCREENINGS AUF LUNGENKREBS

Im Juni 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einführung einer jährlichen Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomografie bei Zigarettenrauchern als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.1 Teilnahmeberechtigt sind aktive oder seit maximal zehn Jahren abstinente ehemalige Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre lang Zigaretten mit einer Rauchhistorie von mindestens 15 Packungsjahren* konsumiert haben. Gebrauch anderer Produkte wie Zigarren oder Pfeifen begründet keinen Anspruch auf die Maßnahme.1,2 Zwar soll der Start des Screeningprogramms im April 2026 erfolgen. Für Internisten, Allgemein- und Arbeitsmediziner, die die Berechtigung zur Teilnahme unter Zuhilfenahme einer schriftlichen Versicherteninformation klären sollen,3,4 ist jedoch eine besondere Fortbildung erforderlich, für teilnehmende Radiologen zusätzlich eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.5 Bis zum realen Beginn des Screenings wird daher noch Zeit vergehen.

© 2026 arznei-telegramm, publiziert am 20. März 2026

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