Kurz und bündig a-t 2/2026; 57: 14

Melatonin-Nahrungsergänzungsmittel – starke Abweichungen von der deklarierten Menge

Während Wirkstoffe von Arzneimitteln in der Regel lediglich plus/minus 5% von der Deklaration abweichen dürfen, werden bei Nahrungsergänzungsmitteln Abweichungen von bis zu 50% akzeptiert.1 Trotz der breiten Toleranzgrenzen fallen beträchtliche Fehldosierungen auf: Die australische Behörde Therapeutic Goods Administration (TGA) hat kürzlich 18 Melatonin-Importe untersucht. Die Ergebnisse sind auch für Europa von Interesse, da ein Teil der Produkte auch hier angeboten wird. Fünf Produkte (28%) weichen der Analyse zufolge um mehr als 50% von den angegebenen Melatonin-Mengen ab. Extremwerte finden sich bei den auch hierzulande über das Internet beworbenen Produkten SLEEPOSE-3 3 mg mit Gehalt von durchschnittlich 251% der Deklaration (Einzeltabletten bis 417%) und SLEEPOSE-10 10 mg mit lediglich 42% der Deklaration (Einzeltabletten minimal 21%). In einem hierzulande nicht angebotenem Produkt ließ sich statt der deklarierten 10 mg gar kein Melatonin nachweisen.2,3 Da Nahrungsergänzungsmittel keiner behördlichen (Qualitäts-)Prüfung unterliegen, kann man sich auf die deklarierten Mengen der Bestandteile nicht verlassen. Erhebliche Überdosierungen können mit beträchtlichen Sicherheitsrisiken einhergehen, etwa bei Wirkstoffen, die als Nahrungsergänzungsmittel unabhängig von der Dosis freiverkäuflich sind, obwohl sie zum Teil als Arzneimittel generell oder dosisabhängig verschreibungspflichtig sind, beispielsweise Melatonin (a-t 2025; 56: 9-10) oder Vitamin D (a-t 2017; 48: 55), –Red.

1BVL: Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln, Nov. 2025; https://a-turl.de/v4a4
2TGA: Safety Advisory vom 29. Jan. 2026; https://a-turl.de/t89y
3TGA: Imported melatonin samples – Summary report, 2. Okt. 2025; https://a-turl.de/f5cy

© 2026 arznei-telegramm, publiziert am 20. Februar 2026

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