VORSICHT: ÜBERMÄSSIGE JODZUFUHR DURCH VERZEHR VON ALGENPRODUKTEN
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gilt hierzulande für Erwachsene als tolerierbare chronische Aufnahme von Jod die Höchstmenge von 500 µg pro Tag.1 Zwar ist Deutschland ein Jodmangelgebiet, jedoch kann auch eine übermäßige Zufuhr zu Schilddrüsenfunktionsstörungen führen. Insbesondere Personen, die in der Vergangenheit einen Jodmangel hatten und (unerkannte) funktionelle Autonomien der Schilddrüse aufweisen, können empfindlicher auf zu viel Jod reagieren und eine bei plötzlicher sehr hoher Zufuhr auch akut ausgelöste Überfunktion der Schilddrüse entwickeln.1
Algen enthalten zum Teil sehr hohe Mengen Jod. Das BfR empfiehlt daher, Algen-haltige Lebensmittel ab einem Jodgehalt von 2.000 µg/100 g Trockenmasse mit einem Warnhinweis zu versehen und ihren Jodgehalt kenntlich zu machen.1
Nach einer 2025 durchgeführten bundesweiten Untersuchung der Verbraucherzentralen ist jedoch bei etwa zwei Dritteln von 56 Algenprodukten, bei denen aufgrund von Aufmachung und Zusammensetzung eine hohe Jodmenge vermutet wird, die vom BfR empfohlene Kennzeichnung unvollständig oder fehlt ganz.2 Nun wurde der tatsächliche Jodgehalt von 19 Algen-haltigen Produkten überprüft, darunter Salate, Snacks, Nudeln, Tee und vegane Fischersatzprodukte: Demnach variiert dieser stark zwischen den Produkten, abhängig von der Algenart* und der Herstellung zwischen 10 µg und 8.720 µg Jod pro 100 g Lebensmittel. Bei drei getesteten Produkten ist er so hoch, dass bereits übliche Verzehrmengen weit über der empfohlenen täglichen Höchstmenge liegen: Beispielsweise enthält eine Tasse (150 ml) eines getesteten Rooibostees mit Kombu (getrocknete Braunalgen) mit 5.655 µg Jod gut zehnmal mehr – wobei Angaben zum Jodgehalt, der empfohlenen Verzehrmenge oder Warnhinweise fehlen. Doch auch Produkte mit mittlerem Jodgehalt wie z.B. Wakame-Salat mit 315 µg Jod pro üblicher Portion (150 g) leisten einen bedeutenden Teil zur Gesamtzufuhr und sollten daher nicht allzu häufig konsumiert werden.3
| * | Beispiele für den unterschiedlichen Jodgehalt (jeweils pro 100 g Trockenmasse): Nori 1.000-15.000 µg, Kombu 200.000-590.000 µg |
Die Verbraucherzentralen fordern für Lebensmittel mit Algen unter anderem Pflichtangaben zur enthaltenen Jodmenge, Verzehrempfehlungen, Warnhinweise und gesetzliche Höchstmengen für Jod.2,3 Auch wir halten dies für erforderlich, –Red.
© 2025 arznei-telegramm, publiziert am 12. Dezember 2025