Korrespondenz a-t 1992; Nr.10: 102

BEINULZERA UND BETTRUHE

Sie schreiben in a-t 9 (1992), 88, daß venöse Beinulzera am besten unter Bettruhe abheilen und Kompressionsverbände Grundlage der Therapie seien. Dies darf so nicht stehenbleiben. Bettruhe ist nur im Ausnahmefall beim postthrombotischen Ulkus indiziert. Das unkomplizierte Ulkus bedarf nicht nur keiner Bettruhe, diese ist geradezu kontraindiziert! Durch Bettruhe können Sekundärkomplikationen wie Varicophlebitiden oder gar tiefe Beinvenenthrombosen initialisiert werden.

Die Kompressionstherapie – mit Kurzzugbinden – verlangt eine – im wahrsten Sinne des Wortes – ambulante Begleittherapie; nur so wird der nötige Druck im Venensystem aufgebracht, den Flow zu beschleunigen, die venöse Drainage zu verbessern. Das geht natürlich auch durch Hochlagern der Beine, aber mit Risiko. Ansonsten stimme ich dem Artikel voll zu.

J. HOLL-WIEDEMANN (Arzt f. Chirurgie)
W-2800 Bremen 1


Nach der derzeit geltenden Lehrmeinung sollten venöse Beinulzera auf keinen Fall mit Bettruhe behandelt werden. Neben der bereits von Ihnen aufgeführten Kompressionstherapie ist reichlich Bewegung zur Aktivierung der "Muskelpumpe" und Verbesserung der venösen Drainage erforderlich. Auch wir sind der Meinung, daß die oft sehr teuren Lokaltherapeutika in den meisten Fällen überflüssig sind.

Dr. med. T. WILHELM (Hautarzt – Allergologie)
Dr. med. M. SCHWERMANN (Hautarzt – Allergologie)
W-8940 Memmingen


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