BEINULZERA UND BETTRUHE |
Sie schreiben in a-t 9 (1992), 88, daß venöse Beinulzera am besten unter Bettruhe abheilen und Kompressionsverbände
Grundlage der Therapie seien. Dies darf so nicht stehenbleiben. Bettruhe ist nur im Ausnahmefall beim postthrombotischen Ulkus indiziert. Das unkomplizierte Ulkus
bedarf nicht nur keiner Bettruhe, diese ist geradezu kontraindiziert! Durch Bettruhe können Sekundärkomplikationen wie Varicophlebitiden oder gar tiefe
Beinvenenthrombosen initialisiert werden.
Die Kompressionstherapie mit Kurzzugbinden verlangt eine im wahrsten Sinne des Wortes ambulante Begleittherapie; nur so wird der
nötige Druck im Venensystem aufgebracht, den Flow zu beschleunigen, die venöse Drainage zu verbessern. Das geht natürlich auch durch
Hochlagern der Beine, aber mit Risiko. Ansonsten stimme ich dem Artikel voll zu.
J. HOLL-WIEDEMANN (Arzt f. Chirurgie)
W-2800 Bremen 1
Nach der derzeit geltenden Lehrmeinung sollten venöse Beinulzera auf keinen Fall mit Bettruhe behandelt werden. Neben der bereits von Ihnen
aufgeführten Kompressionstherapie ist reichlich Bewegung zur Aktivierung der "Muskelpumpe" und Verbesserung der venösen Drainage
erforderlich. Auch wir sind der Meinung, daß die oft sehr teuren Lokaltherapeutika in den meisten Fällen überflüssig sind.
Dr. med. T. WILHELM (Hautarzt Allergologie)
Dr. med. M. SCHWERMANN (Hautarzt Allergologie)
W-8940 Memmingen
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