D-Mannose gegen Harnwegsinfektionen als Arzneimittel einzustufen
Seit Jahren werden Medizinprodukte mit D-Mannose zur Prävention sowie zur unterstützenden Behandlung von Zystitis und anderen unkomplizierten bakteriellen Harnwegsinfekten angeboten. Die Einstufung als Medizinprodukt ist jedoch nun auch nach höchstrichterlicher Einschätzung offenbar nicht korrekt. Bei einem Stoff, der durch eine reversible Bindung an Bakterien verhindert, dass sich diese an menschliche Zellen binden, ist davon auszugehen, dass er eine pharmakologische Wirkung ausübt, urteilt aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH).1
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© 2025 arznei-telegramm, publiziert am 22. April 2025
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