In meiner Praxis (hausärztlich niedergelassener Internist) erhielt ich wiederholt ein Fax, in dem ich vom Anbieter „namens und in Vollmacht“ einer Patientin aufgefordert werde, die DiGA Oviva direkt für Adipositas (e a-t 8/2024a) zu verordnen. Praktischerweise war alles schon unterschriftsfertig beigefügt. Ich sehe diese Patientin nur selten, das Thema „Adipositas“ war bislang nicht Gegenstand der Ordination. Ich empfinde dieses Vorgehen – vorsichtig ausgesprochen – als übergriffig. Die Patientin hat sich weder im Vorfeld noch bislang dazu in meiner Praxis gemeldet.
N.N. (Name und Anschrift der Redaktion bekannt)
Interessenkonflikt: keiner
Oviva, Anbieter einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) gegen Adipositas, teilt uns auf Anfrage mit, dass er betroffenen Menschen „schnell und unkompliziert“ zur Adipositas-Therapie verhelfen wolle. mehr
© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 18. Oktober 2024
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