HERZRHYTHMUSSTÖRUNGEN UNTER SCHMERZTHERAPIE MIT CANNABINOIDEN
Seit 2017 können in Deutschland bei schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Bedingungen Cannabis bzw. cannabisbasierte Arzneimittel off label zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen verordnet werden
(a-t 2017; 48: 91-2). Der häufigste Verschreibungsgrund dürften (chronische) Schmerzen sein.1 Allerdings ist die Wirksamkeit von Cannabinoiden in der Schmerztherapie mangels hochwertiger Studien umstritten.2,3
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© 2024 arznei-telegramm, publiziert am 16. Februar 2024
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