Korrespondenz a-t 1992; Nr. 9: 91

WOBE-MUGOS UND HOMÖOPATHIE

Die Verordnung von WOBE-MUGOS (vgl. a-t 8 [1992], 82) kann kein Homöopath vorgenommen haben. Entweder war es ein Arzt oder ein Heilpraktiker. Ein Homöopath verordnet homöopathische Medikamente. Falls er davon abweichend WOBE-MUGOS gibt, hat das mit Homöopathie nichts zu tun.

G. BLEUL (Arzt)
W-6277 Bad Camberg


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