Korrespondenz a-t 1992; Nr. 9: 91

WOBE-MUGOS UND HOMÖOPATHIE

Die Verordnung von WOBE-MUGOS (vgl. a-t 8 [1992], 82) kann kein Homöopath vorgenommen haben. Entweder war es ein Arzt oder ein Heilpraktiker. Ein Homöopath verordnet homöopathische Medikamente. Falls er davon abweichend WOBE-MUGOS gibt, hat das mit Homöopathie nichts zu tun.

G. BLEUL (Arzt)
W-6277 Bad Camberg


© 1992 arznei-telegramm

Autor: Redaktion arznei-telegramm | Wer wir sind und wie wir arbeiten

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung des arznei-telegramm® gestattet.


arznei-telegramm Hefte
Eine Ära geht zu Ende.

arznei-telegramm® erscheint nur noch bis Ende 2026. Auch die Aktualisierung der atd Arzneimitteldatenbank endet im Dezember. Alle digital vorhandenen a-t Texte sowie die Inhalte der atd-Arzneimitteldatenbank sollen als Archiv weiterhin im Internet zur Verfügung stehen, solange die technischen und rechtlichen Möglichkeiten dies erlauben.

verfügbar bis Ende 2026
Dekoratives SVG

Links zum Thema