Kurz und bündig a-t 8/2023; 54: 63

Irreführende Werbung für Desvenlafaxin (DESVENEURAX) sowie NEUREXAN

Im Juli 2023 hatten wir Werbung der Firma Neuraxpharm für das Antidepressivum Desvenlafaxin (DESVENEURAX; a-t 2022; 53: 83-4) als irreführend bei der zuständigen Behörde angezeigt (a-t 2023; 54: 55). Im August teilte uns die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass die weitere Verbreitung der Broschüre unterbleibe. Neuraxpharm habe ihren Prozess zur Freigabe von Werbematerialien verändert.1 Die Mitteilung erachten wir als unbefriedigend, da die grobe Irreführung offensichtlich nicht sanktioniert wird.  mehr 

© 2023 arznei-telegramm, publiziert am 25. August 2023

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