OBETICHOLSÄURE: ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN AUCH IN DER SCHWEIZ
Wie bereits 2021 in den USA (e a-t 6/2021b) werden jetzt auch in der Schweiz Anwendungsbeschränkungen für den Farnesoid-X-Rezeptoragonisten Obeticholsäure (OCALIVA) angeordnet.1 Obeticholsäure ist als Reservemittel bei primärer biliärer Cholangitis zugelassen, wenn die in Leitlinienz.B.2 als Erstwahlmittel empfohlene Ursodeoxycholsäure (URSOCHOL, Generika) nicht ausreicht oder nicht vertragen wird.3
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© 2022 arznei-telegramm, publiziert am 14. April 2022
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