ZUR RÜCKNAHME DES "CHONDROPROTEKTIVUMS" ARUMALON |
Ich möchte Ihnen danken für Ihre Mithilfe bei der Elimination von ARUMALON vom Arzneimittelmarkt. Wir dürfen allerdings
nicht vergessen, daß ARUMALON nur die Spitze eines Eisbergs darstellt. Es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß Arzneimittel, die
keinen Wirksamkeitsnachweis erbracht haben, überhaupt nicht auf dem Arzneimittelmarkt existieren dürfen.
Was die Organotherapeutika anbelangt, ist es bedauerlich festzustellen, daß das BGA in seiner Begründung gegen das ARUMALON nicht auch noch
Bezug genommen hat auf die allen Organotherapeutika anhaftende Problematik der möglichen Kontamination mit Viren. In diesem Zusammenhang ist der Artikel
von STILLE und SCHWERDTFEGER aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 5.6.1992, S. 1312 interessant. Dort wird geschrieben: "Frischzellen und
ähnliche Organpräparate sowie alle anderen Präparate, deren Herstellung die Verwendung tierischer Ausgangs- und Zusatzstoffe einschließt,
müssen von Erregern der Gruppe frei sein, was sicher nicht garantiert werden kann, ja im allgemeinen überhaupt nicht zuverlässig untersucht
wird".
Prof. Dr. med. J. C. FRÖLICH,
Inst. f. Klin. Pharmakologie der Med. Hochschule Hannover,
W-3000 Hannover 61
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