Ruhen der Zulassung für ARUMALON: Wiederholt warnten wir vor Immunerkrankungen durch den Knorpel-Knochenmark-Extrakt
ARUMALON bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis, zuletzt in a-t 5 [1992], 48). Jetzt ordnet das BGA nach
fünfjähriger Bedenkzeit das Ruhen der Zulassung an wegen grundsätzlicher und substanzimmanenter schädlicher Wirkungen, denen keine
adäquate Wirksamkeit gegenüberstehe (Pharm. Ztg. 137 [1992], 1802).
|
© 1992 arznei-telegramm |