Tetravalenter Grippeimpfstoff ab nächster Saison verbindlich und zu Lasten der GKV verordnungsfähig
Nachdem die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) seit Januar 2018 zur Grippeimpfung statt einer trivalenten (VAXIGRIP u.a.) eine tetravalente inaktivierte Vakzine (INFLUSPLIT TETRA, VAXIGRIP TETRA) empfiehlt (a-t 2018; 49: 1-2), soll die Impfung ab der Saison 2018/19 auch nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) grundsätzlich mit einem viervalenten Impfstoff durchgeführt werden.
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© 2018 arznei-telegramm, publiziert am 13. April 2018
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