Wie beurteilen Sie die Nachzulassung von PENTALONG? Heute war ein Pharmavertreter in der Praxis, und mir war neu, dass PENTALONG wieder zugelassen ist.
N.N. (Name etc. in a-t 4/2018 genannt)
Bei PENTALONG mit dem Wirkstoff Pentaerythrityltetranitrat handelt es sich um ein Altarzneimittel aus der ehemaligen DDR, das im wiedervereinigten Deutschland über zwei Jahrzehnte nur fiktiv zugelassen war (a-t 2007; 38: 77-8 und 2012; 43: 38). 2005 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Antrag des Anbieters Actavis auf Nachzulassung wegen unzureichender Wirksamkeitsbelege abgelehnt.1
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© 2018 arznei-telegramm, publiziert am 13. April 2018
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