Seit Januar 2017 ist nach der Cannabidiol-Tetrahydrocannabinol-Kombination SATIVEX (a-t 2011; 42: 57-9) mit Nabilon (CANEMES; a-t 1995; Nr. 9: 93-4 und Nr. 10: 102) das zweite Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel in Deutschland im Handel. In anderen Ländern wie den USA und Großbritannien wird es bereits seit Jahrzehnten angeboten. Zugelassen ist Nabilon bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, wenn Patienten auf andere antiemetische Behandlungen nicht adäquat ansprechen. Das Cannabinoid unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz.1
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© 2017 arznei-telegramm, publiziert am 5. Mai 2017
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