Die WHO kennzeichnet Cannabinoid-Rezeptoragonisten mit der Silbe nab, die am Wortanfang (z.B. Nabilon) oder in der Wortmitte (z.B. Cannabinol, Dronabinol) stehen kann. Das NSAR Nabumeton gehört allerdings nicht zu dieser Wirkstoffgruppe.
© 2017 arznei-telegramm, publiziert am 7. April 2017