LANGZEITSEDIERUNG MIT PROPOFOL (DISOPRIVAN)? |
Welche Indikation besteht für die Langzeitsedierung mit Propofol (DISOPRIVAN)? Im Beipackzettel wird zur Indikation bei diesem
Medikament keine klare Stellung bezogen.
Priv. Doz. Dr. U. FINKE
St. Josef-Hospital Bochum
W-4630 Bochum 1
Das neue Injektionsnarkotikum Propofol (DISOPRIVAN) ist derzeit bei uns zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Narkose zugelassen (vgl. a-t 5 [1990], 44). Hierunter fällt nicht die postoperative Analgosedierung auf der Intensivstation. Über die
Verwendung von Propofol zur postoperativen Analgesie und Sedierung oder auch im Rahmen einer Beatmungstherapie gibt es bisher nur wenige
Erfahrungsberichte. Kontrollierte Vergleichsstudien mit bisherigen Standard-Medikationen (z.B. Morphin, Diazepam) fehlen u.W. Die bisherigen Erfahrungen mit
Propofol reichen keinesfalls aus, um eine längerfristige Anwendung außerhalb von Studien zu rechtfertigen. Schließlich handelt es sich bei dem in
10%iger Fettemulsion gelösten Propofol um eine relativ neue Substanz, deren Störspektrum für eine Langzeitanwendung noch nicht
überschaubar ist (vgl. a-t 8 [1990], 73 und 76; 10 [1990], 90).
WARNHINWEIS: Die skandinavische "Medical Products Agency" informierte am 2. April 1992 Ärzte über 4 tödliche
Verläufe bei 2 - 3jährigen Kindern nach Langzeitsedierung über 3 - 4 Tage mit Propofol (DISOPRIVAN) unter intensivmedizinischer
Überwachung in Norwegen, Schweden und Dänemark. Es erscheint möglich, daß das Arzneimittel den tödlichen Verlauf verursacht oder
dazu beigetragen haben könnte. Aus der Arzneimittelsicherheit des Herstellers ICI erfahren wir, daß eines der Kinder unter Langzeitsedierung mit Propofol
an Asystolie und Herzversagen starb. Kinder benötigen bezogen auf das Körpergewicht höhere Propofol-Dosen als Erwachsene. Dies ist bei der
Energiezufuhr im Rahmen der parenteralen Ernährung zu berücksichtigen. Anästhesisten könnten durch höhere Erfordernisdosierungen
zum Fehlgebrauch des Injektionsnarkotikums verleitet sein. Vor allem für Kinder unter 3 Jahren sind neurologische Zwischenfälle wie Krampfanfälle
und extrapyramidale Effekte beschrieben (ROGERS, E. M.: Br. J. Anesth. 67 [1991], 505). Ob es darüberhinaus Serienzwischenfälle mit Propofol gegeben
hat, war bis Redaktionsschluß nicht zu ermitteln. Propofol ist nicht zur Sedierung zugelassen und zur Narkose erst für Kinder ab 3 Jahren.
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