Verordnungseinschränkungen für Glinidantidiabetika
Ab 1. Juli 2016 sind Glinidantidiabetika nur noch eingeschränkt bzw. nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig: Repaglinid (NOVONORM, Generika) darf nur noch bei niereninsuffizienten Patienten mit einer Kreatininclearance unter 25 ml/min verordnet werden, für die andere orale Antidiabetika nicht infrage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist. mehr
© 2016 arznei-telegramm, publiziert am 18. März 2016
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