G-BA: VERORDNUNGSEINSCHRÄNKUNGEN FÜR GLINIDANTIDIABETIKA
Ab 1. Juli 2016 sind Glinidantidiabetika nur noch eingeschränkt bzw. nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig: Repaglinid (NOVONORM, Generika) darf nur noch bei niereninsuffizienten Patienten mit einer Kreatininclearance unter 25 ml/min verordnet werden, für die andere orale Antidiabetika nicht infrage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist. Nateglinid (STARLIX) kann überhaupt nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden (1,2)*.
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Ausnahmen sind medizinisch begründete Einzelfälle |
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied, diese bereits 2010 beschlossene, jedoch vom Bundesministerium für Gesundheit beanstandete Verordnungseinschränkung nach einem 2015 gegenüber dem Ministerium gewonnenen Rechtstreit nun in Kraft treten zu lassen. mehr
© Redaktion arznei-telegramm, blitz-a-t 19. Februar 2016
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